Betrieb mit Propangasflaschen
- heilmann65462
- vor 5 Stunden
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Der Flammbo ist für EN 417 Gaskartuschen und Propangasflaschen zugelassen.
Leider ist es alles andere als Selbstverständlich da die allermeisten Gaskartuschen Outdoorgrills nur eine Abnahme für EN417 Gaskartuschen mit Propan/Butan Gemisch besitzen. Dies kann erhebliche Nachteile für den Endkunden haben wenn diese Grills mit Propangasflaschen betrieben werden und ein Sach- oder Personenschaden dabei entsteht! Aber auch die Gewährleistung des Herstellers erlischt in diesem Fall!
Solch eine Zulassung kostet in der Regel einen vierstelligen Geldbetrag wodurch diese selten mit in Auftrag bei der Baumusterprüfung gegeben wird.
Ein weiteres Hindernis ist die Erfüllung der DIN 512 welche bei der Baumusterprüfung herangezogen wird und verlangt dass die Brenneinheit durch ein Sicherheitselement nicht trennbar mit dem Gasschlauch und Druckminderer verbunden sein muß.
Ob dies Sinnhaft ist oder nicht spielt leider nicht immer eine Rolle. Gerade wenn es darum geht dass jemand für entwas Zahlen soll...
Um dies zu umgehen entwickelten wir unseren Durchflußbegrenzer, welcher einen Druckminderer ersetzt und wir somit keinen fest verbauten Gasschlauch mit der Brenneinheit verwenden mussten.
Zum Rechtlichen:
Im Fall der Verwendung eines Propangasanschlußsets bei einem Gaskartuschengrill der nicht ausdrücklich für die Nutzung mit Propangasflaschen zugelassen ist entstehen hohe Risiken für den Endkunden!
Verwendet man einen Gaskartuschen Grill mit Propangasflaschen der ausschließlich nur für EN417 Gaskartuschen zugelassen ist erlischt rechtlich die Betriebserlaubnis was zu gravierenden Nachteilen in einem evtl. Schadensfall bezüglich der Haftung nach sich ziehen kann.
Vergleichbar wäre dies, wenn man ein Auto mit Anbauteilen fährt, welche aber keine ABE besitzen, dadurch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wodurch unter anderen der Versicherungsschutz erlischt!
Wir hatten bei einem großen Deutschen Versicherer nachgefragt, da wir selbst verunsichert waren ob es notwendig ist solch eine Zulassung haben zu müssen - schließlich ist diese wie bereits erwähnt recht Kostspielig!
Wir schilderten dem Versicherer den fiktiven Fall, dass ein ausgebrochenes Feuer durch einen kleinen Gasgrill der mit einer Propangasflasche betrieben wurde, der keine Zulassung dafür hatte und ein Feuer von der Terasse/Balkon auf das Wohnhaus übergreift und dieses abbrennt.
Die Antwort des Versicherers :
Die Einhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften ist nicht gegeben, da der Grill für diesen Betrieb nicht zugelassen ist!
Ob und inwieweit dies im Einzelfall zu einer Leistungskürzung oder gar Leistungsfreiheit führen könnte, kann nur im konkret vorliegenden Schadenfall geprüft werden!
Dies bedeutet, dass die Versicherung je nach Ergebnis des geprüften Falles sich aus der Pflicht befreien kann Schadensausgleich zu leisten. Im schlimmsten Fall würde man quasi auf dem entstandenen Schaden/Kosten sitzen bleiben!
Prinzipiell haben wir keine Bedenken einen Gasschlauch mit einem Druckminderer zwischen 1,5-2,5bar an solchen Gaskartuschen Grills zu verwenden da dieser Druck denen einer Gaskartusche etwa entspricht. Jedoch hat reines Propan einen etwas höheren Brennwert, wodurch man definitiv einen Unterschied zu Butan/Propan Gaskartuschen feststellen kann. Aus diesem Grunde verweden viele Gaskartuschengrill Besitzer diese Propananschlußsets, da die Marktüblichen Gaskartuschen Grills leider sehr begrenzte Leistung haben aber mit Propan wesentlich bessere Ergebnisse erzielen.
Ebenso hat man auch nicht das Problem des Leistungsabfalls wenn die Gaskartusche nach ca 20-30min anfängt zu vereisen.
Der Flammbo bildet auch dort die Ausnahme, da er statt 8KW mit Gaskartusche (nur) noch 7 KW im Betrieb mit unserem Propangas Durchlussbegrenzer hat. Aber auch mit 7KW bleibt der Flammbo immer noch der Stärkste Gaskartuschen Grill in seiner Klasse!

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